Persönliches Schlusswort

 

In meinen Augen hat am Ende die Gerechtigkeit doch noch gesiegt.

Als ich nach jahrelangem Zivilprozess das Urteil mit einer 30 prozentigen Mitschuld am Verkehrsunfall vom 28.04.1999 erhielt, konnte ich an Recht und Ordnung nicht mehr glauben.

Ich war sehr verzweifelt und verstand die "Welt" nicht mehr.

Immer wieder stellte ich mir die Frage: "Wie ist so etwas in Deutschland möglich, daß nachdem der Unfallverursacher zu 100 %iger Schuld strafrechtlich verurteilt worden ist, eine Versicherung das Verkehrsunfallopfer nur mit 60 % der gesamten Schadensersatzansprüche ausbezahlt.

Mit welchem Recht darf eine Versicherung -von sich aus- diese Ansprüche mindern ?

Natürlich wollen die Versicherungen bei einem Schadensfall günstig aus der Sache herauskommen und werden die Ansprüche immer mindern und es auf eine Zivilklage des Opfers ankommen lassen.

Und hier ist der "Knackpunkt" !

Um sein Recht zu bekommen, muß man Geld haben. Denn eine Zivilklage kann sehr kostenintensiv werden. Bei finanzieller Not wird man auf eine Zivilklage verzichten müssen. Man verzichtet darauf (eventuell) Recht zu bekommen und von einem Gericht seine Ansprüche geltend zu machen.

Nicht jeder hat eine Rechtsschutzversicherung !

 

Einem Vorschlag vom hessischen Justizminister Christean Wagner zufolge, soll ein Urteil im Strafprozess auch für ein mögliches anschließendes Zivilverfahren, beispielsweise um Schadenersatz, bindend sein.

Dies jedoch nur aus Gründen der Kostenersparnis.

Tatsache ist nun einmal, daß es immer nur eine Wahrheit gibt und die müsste sowohl im Strafprozess, als auch im Zivilprozess gleich sein.

 

Fazit:

Ich habe bezüglich Urteil der Berufung vom Oberlandesgericht nochmals Glück gehabt.

NEIN, nicht Glück - sondern Gerechtigkeit erfahren und konnte mich nach dem Unfall vor fast 5 Jahren wieder einmal so richtig freuen.

Schön wäre es, wenn nun meine Querschnittlähmung und Schmerzen auch weg wären.