Am 02. Oktober 2003 wurde die Berufung beantragt und am 12. November 2003 die Begründung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nachgereicht.
2.Berufungserwiderung und Anschlussberufung (Schreiben von der Gegenseite)
3.Antrag auf Ablehnung der Anschlussberufung
4.Schreiben vom OLG mit dem Ratschlag die Berufung zurückzunehmen
5. Berufungsurteil vom 16. Februar 2004