Der  Zivilprozeß

 

Als ich noch im Koma lag, wurde meiner Frau von mehreren Personen geraten, einen "guten" Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser Anwalt sollte alle meine Rechte in der Unfallangelegenheit abwickeln.

Da ich zuvor lediglich in "kleinen" Sachen, wie z.B. Ordnungswidrigkeiten und verschiedene Mängel bei einer gebuchten Urlaubsreise einen Anwalt aufgesucht hatte, wurde von meiner Frau die Rechtsanwaltskanzlei D.......... & K....,  Frankfurt am Main, mit meinen Interessen beauftragt. Nachdem ich von einer 2-wöchigen Intensivstationsdauer auf die Krankenstation für Rückenmarksverletzte verlegt worden bin, hatte ich den Wunsch geäußert nun meinen Anwalt persönlich kennen zulernen. Daraufhin besuchte mich Dr. B... von der o. a. Rechtsanwaltskanzlei. Beim Gespräch wurde über das weitere Vorgehen gesprochen und diverse Einzelheiten erörtert. Unter anderem bat ich ihn darum, als Nebenkläger auftreten zu wollen.

Im Oktober 1999 erhielt ich jedoch von meiner Kanzlei in Durchschrift einen bereits rechtskräftigen Strafbefehl. Der dem Verursacher zugesandte Strafbefehl, welcher mit ein paar Zeilen auf einer Seite ausgeführt und wesentlich kürzer als eine Ordnungswidrigkeit wegen Parken im Haltverbot ausgefallen ist, liest sich so:

Strafbefehl  (Az. 58 Js 22937.2/99)  

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main klagt Sie an, in Frankfurt am Main am 28.04.1999 fahrlässig die Körperverletzung eines anderen verursacht zu haben. Sie befuhren gegen 06.45 Uhr mit einem Pkw die Wolfsgangstraße und beabsichtigen nach links in den Oeder Weg einzubiegen.

Beim Einbiegen nach links übersahen Sie den vorfahrtsberechtigten Kraftfahrer Hering. Es kam zum Zusammenstoß. Dabei erlitt der Kraftfahrer schwere Verletzungen (u. a. Querschnittlähmung).

Vergehen, strafbar nach § 229 des Strafgesetzbuches. Strafantrag wurde form- und fristgerecht gestellt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird deshalb gegen Sie eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen verhängt. Die Höhe eines Tagessatzes wird auf DM 30,00 (ca. 15 Euro) festgesetzt.

Dieser Strafbefehl wurde von der Gegenseite (Anwalt und Unfallverursacher) natürlich sofort angenommen. Es handelt sich hierbei um die Mindeststrafe. Keine Eintragung ins Führungszeugnis. Kein Führerscheinentzug bzw. Fahrverbot.

Ein Einspruch -von unserer Seite- war bei Kenntnisnahme des o. a. Strafbefehls wegen Rechtskräftigkeit des Urteils nicht mehr möglich. Somit konnte ich auch nicht mehr als Nebenkläger auftreten. Wenigstens bei einem strafrechtlichen Prozeß hätte ich die Chance gehabt, dem Menschen in die Augen sehen zu können, der mein Leben drastisch veränderte. Er hat sich nämlich bis heute nicht bei mir gemeldet und sich für sein Verschulden entschuldigt.

Die Strafe fiel deshalb so niedrig aus, weil der Unfallverursacher Arbeitslosenhilfe bezieht. Warum ist ein "Arbeitsloser" so früh mit dem Auto auf dem Weg nach Hause unterwegs. Bereits ein halbes Jahr zuvor fuhr der Verursacher an der nur wenige hundert Meter vorher gelegenen Kreuzung Wolfsgangstraße/Hammanstraße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar überschreiten wollte. Er bekam deshalb einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid.  Auch hier war die Tatzeit frühmorgens; auf dem Weg zur Wohnadresse des Verursachers. Das der Unfallverursacher eventuell einer Arbeit nachgeht und trotzdem Arbeitslosenhilfe bezieht, kommt einem erst gar nicht in den Sinn.  Bei einem anstrengenden Nachtdienst lässt schließlich die nötigende Aufmerksamkeit im Straßenverkehr -auf dem Nachhauseweg- deutlich nach.

Erst nachdem ich nach einem 9 1/2-monatigen Klinikaufenthalt wieder nach Hause kam, wurde die gegnerische Versicherung HUK-Coburg aktiv. Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass die Versicherung aus Erfahrungswerten hinaus erst einmal abgewartet hat, ob ich nicht auch mein Leben durch einen Suizid beenden werde. Das eigentliche Problem wäre gelöst gewesen. Obwohl zuvor schon alles versucht worden ist, mir eine Teilschuld -aus welchen Gründen auch immer- anzuhängen. Mein gerade mal 2 Jahre altes Motorrad (Suzuki 600er Bandit) wurde sofort nach dem Unfall von der Polizei sichergestellt und nach technischen Mängeln bzw. Veränderungen durch einen Prüfer vom Technischen Überwachungsverein untersucht. Da ich einige Tage vor dem Unfall eine Inspektion durchführen ließ, waren noch nicht einmal geringfügige Mängel feststellbar. Auch an meiner Motorradbekleidung konnte nichts ausgesetzt werden. Schließlich trug ich zum Unfallzeitpunkt einen guten Integral-Helm und hatte eine Motorradjacke mit Wirbelsäulen-, Schulter- und Ellenbogenprotektoren an. Zeitweise wurde der Verdacht geäußert, dass ich kein Fahrlicht eingeschaltet hatte.

Dann wurde vom gegnerischen Anwalt behauptet, dass ich nicht die ausreichende Fahrpraxis auf dem Motorrad gehabt hätte, obwohl ich nachweislich im Jahre 1995 im Rahmen der Ablegung der Motorrad-Führerscheinprüfung bei der Hess. Bereitschaftspolizei in Kassel eine Spezialschulung auf dem Motorrad absolviert habe. Des weiteren hatte ich als 16-Jähriger mit einem Kleinkraftrad über 2 Jahre keinen Unfall gehabt und somit schon Erfahrungen bezüglich Kraftrad sammeln können.

Obwohl keinerlei Feststellungen über ein Mitverschulden meinerseits von der Versicherung zu finden war, hat die HUK-Coburg meine Schadenersatzansprüche auf die Erstattung sämtlicher Kosten auf 60 % reduziert.

Nun wurde einfach behauptet, dass ich zu schnell war, obwohl ein hinter mir fahrender neutraler Zeuge, bei der Polizei und später beim Landgericht aussagte, dass ich die an der Unfallstelle vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten habe.

Da der Unfallverursacher -gleich nach der Kollision- einige Meter weiter fuhr und dann nach Rückkehr an der Unfallstelle mein auf dem Boden liegendes Motorrad zur Seite räumte, wurde im Unfallbericht und Skizze lediglich nur eine vermessene Bremsspur eingezeichnet.

Erst einige Stunden später -nach Bekanntwerden der schwerwiegenden bleibenden Verletzungen- wurde nochmals die Unfallstelle von einem Polizisten besichtigt, der zusätzlich noch eine Kratzspur in die Verkehrsunfallskizze einzeichnete. Auch die nun eingemessene Länge der Bremsspur wies erhebliche Unterschiede zur Länge der Bremsspur von den unfallaufnehmenden Polizeibeamten auf.

Ich selbst kann mich -aufgrund des erlittenen Schädelhirntrauma- nicht mehr an den Unfallhergang erinnern.

Aufgrund der wenigen vorhandenen Spuren, war und ist keine genaue Unfallrekonstruktion möglich. Zumal ich -laut Zeugenaussagen- nach links dem unfallverursachenden Pkw ausgewichen bin. Die eingezeichnete Bremsspur jedoch führt nach rechts und geradewegs auf den nicht am Stop-Schild anhaltenden Pkw zu.

Trotzdem gab die HUK-Coburg -wahrscheinlich angesichts der zu erwartenden Schadenssummen- nicht auf und ließ über den ortsansässigen Sachverständiger Dipl.-Ing. Sch...... in Coburg ein Gutachten erstellen. In den Fachkreisen wird dies ein "Gefälligkeitsgutachten" genannt. Der Gutachter erhielt lediglich den Auftrag, eventuelle Fahrfehler von mir aufzuklären. Hierbei sollte der Sachverständige meine gefahrene Geschwindigkeit errechnen und auf eine mögliche schlechte Reaktion meinerseits berichten.

Aufgrund der wenigen vorhandenen Spuren wäre es für mich unverzichtbar und dringend notwendig gewesen, dass ein Gutachter sich die Unfallstelle im Original ansieht bzw. besichtigt. Lediglich aufgrund schlechten Bildmaterials und zwei verschiedenen Längen einer Bremsspur, die letztendlich nicht nachgewiesen bzw. mir nicht eindeutig zuzuordnen ist, errechnete der Gutachter eine von mir angeblich gefahrene Geschwindigkeit von 42 km/h.

Da es sich beim Oeder Weg um eine sogenannte Wohngebietstraße mit einer zulässigen vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h handelte, soll ich demnach die Geschwindigkeit um über 40 % überschritten haben.

Aufgrund dieses Gutachtens und der weiterhin nicht mehr als 60-prozentigen Kostenübernahme von der HUK-Coburg, musste ich -über meinen Rechtsanwalt- zivilrechtlich Klage einreichen.

Leider hatte ich zwar keine Unfallversicherung gehabt; aber eine Rechtsschutzversicherung war und ist vorhanden. Diese Versicherung hatte ich seinerzeit auch bei der HUK-Coburg abgeschlossen. Ich benötige nun die HUK-Rechtsschutzversicherung um Zivilklage gegen die HUK-Kraftfahrzeugversicherung einzureichen.

Nach einem regen Schriftwechsel und nach mehrmaligen Verlegungen des angesetzten Verhandlungstermins, wurde im November 2001 endlich der Beweisaufnahmetermin beim Landgericht in Frankfurt am Main durchgeführt. Der neutrale Zeuge wiederholte -bis auf kleine Erinnerungslücken- (bei über 2 1/2 Jahren nach dem Unfallereignis sicherlich verständlich) seine vor der Polizei gemachte Aussage, dass ich die Geschwindigkeit eingehalten habe. Die Richterin deutete jedoch an, eventuell ein Gutachten bezüglich der Unfallspuren an den Fahrzeugen einholen zu wollen.

Ein solches Gutachten wurde dann vom Landgericht in Auftrag gegeben. Beauftragt wurde Dr.-Ing. Volker K........... Es vergingen Monate. Erst später habe ich durch die Medien in Erfahrung bringen können, dass derselbe Sachverständige zeitgleich für ein weiteres Gutachten zuständig war, bei dem ein Vater seine beiden am Fahrrad angebundenen Kinder im Main ertränkt haben soll. Erst nach nochmaliger Aufforderung durch die Vorsitzende Frau Sch..... von der 18. Zivilkammer, wurde dann das -offensichtlich schnell erarbeitete- Gutachten vorgelegt.  Das Gutachten wies zahlreiche Fehler auf. Deshalb wurde bei einem neuen angesetzten Verhandlungstermin im Dezember 2002 über diverse Widersprüche bzw. Streitpunkte bezüglich des Gutachtens verhandelt. Der Sachverständige ignorierte oder überlas einige Zeugenaussagen und konnte sogar plötzlich einer nicht gemessenen Kratzspur eine Länge zuordnen.  Wie ist so etwas bei einem neutralen Gutachten möglich ? Einfach halber wurde u. a. ein Kollisionspunkt vom Sachverständigen bestimmt. Die daraufhin angeführten Berechnungen, lassen sich dann besser bestimmen. Anschließend werden Zahlen von einer Rutschverzögerung hinzugezogen und fertig ist die errechnete Höchstgeschwindigkeit.

Allein die Aussage, dass er mein beschädigtes Motorrad angeblich untersucht hat, entbehrt jeglicher Grundlage, denn er hatte lediglich in -teilweise- schlechten Lichtbildern Einsicht nehmen können.

Große Widersprüche haben sich bei der erst später aufgefundenen Kratzspur in Verbindung mit den Fahrzeugschäden ergeben. Zuerst sollte das auf dem Boden schleifende Krad die stumpfen Beschädigungen am Fahrzeug hinterlassen haben. Bei den weiteren Ausführungen kratzte angeblich mein Motorrad weit über die vom Gutachter angelegte Kollisionsstelle hinaus. Demnach ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, denn mein Motorrad hätte entweder unter dem Pkw des Unfallverursachers oder gradlinig das Fahrzeug durchdrungen haben müssen. Damit die Beschädigungen erklärbar bleiben, wird einmal von einem stumpfen Aufprall und dann wieder von einem streifenden Anstoß geredet.

Des weiteren wird von ihm ausgeführt, dass bei einer üblichen Einfahrlinie während des Abbiegevorganges der Kollisionsort bestimmbar ist. Im Unfallvorgang ist jedoch von einem amerikanischen Abbiegevorgang -seitliches Vorbeifahren zweier abbiegender Fahrzeuge- die Rede.

Auch hier wurde die Berechnung so ausgeführt, dass zum Schluss eine errechnete vermutlich gefahrene Geschwindigkeit von 43 - 52 km/h  zu Grunde liegt. Der Sachverständige führt weiter aus, dass  bei Einhaltung der vorgeschriebenen 30 km/h es zu keinem Unfall gekommen wäre, da der nicht am Stop-Schild anhaltende Unfallverursacher die Kreuzung schon passiert hätte.

Bei einem erneuten mündlichen Verhandlungstermin, wurde deshalb der Sachverständige vorgeladen, um seine Berechnungen und Ausführungen näher erklären zu können.

Im Mai 2003 erschien der Gutachter und übergab -zu aller Erstaunen- eine neue Skizze über das mögliche Unfallgeschehen ab. Er entschuldigte sich sogar für die zuerst gemachten Ausführungen und vertrat nun die Meinung, dass die Beschädigungen am unfallverursachenden Pkw nicht wie zuvor geäußert von meinem Motorrad, sondern vielmehr durch den Aufprall  meines Körpers entstanden sind. Nun wären meine schwerwiegenden Verletzungen besser zu erklären und auch die Theorie, dass mein Krad noch etliche Meter auf der Fahrbahn weiterrutschte und die Kratzspuren hinterließ. Insgesamt wurden so viele Punkte vom ersten Gutachten gestrichen, geändert und zurückgenommen, sodaß eigentlich das Gutachten in keinster Weise Berücksichtigung bei der vorsitzenden Richterin finden kann. Leider war dem nicht so. (letztes Schreiben von meinem Anwalt an die Zivilkammer vor der Urteilsverkündigung). Am 17. Juli wurde mir auf dem Gerichtsflur von der Richterin ihre Entscheidung mitgeteilt. Demnach soll ich 30 % ige Mitschuld tragen, weil ich angeblich nicht zu beweisende 12 km/h (42 km/h anstatt vorgeschriebene 30 km/h) zu schnell unterwegs gewesen sein soll. Die schwere Vorfahrtsverletzung -Nichtanhalten bzw. Mißachtung des Stop-Schild) wurde mit lediglich 70 % Schuld anerkannt.

Warum die Vorsitzende so geurteilt hat, kann wahrscheinlich kein Mensch (außer sie selbst) verstehen. In dem fast 4-jährigen Prozessverlauf, gab sie immer wieder zu verstehen bzw. äußerte folgendes: Ein 2-facher Familienvater, mit 40  Jahren, wird im Höhepunkt seines Lebens aus der Mitte gerissen. Das bei einer so geringen Geschwindigkeit solche schwerwiegenden Verletzungen entstehen können. Ob ich 30 km/h oder 40 km/h fahre, dass ist ja nicht gerade schnell. Warum im oberen Teil des Oeder Weges nur 30 km/h erlaubt sind ? Wahrscheinlich wohnen dort "wichtige Menschen" von der Stadt Frankfurt am Main, die das geregelt haben. In diesem Teil ist weder eine Schule - noch Kindergärten untergebracht. Des weiteren ist die Straße gut ausgebaut und die Kreuzung ist auch sehr übersichtlich gewesen (Kreuzungsbereich wurde nachträglich geändert. Nun dürfen auf der früheren Sperrbereichszone Fahrzeuge parken.) Wir sind alle Versicherungsnehmer - wir müssen auch an die Versicherung denken. Am Anfang des Zivilprozesses redete die Richterin von einer gewissen Mithaftung von 10 %, da ich als Kradfahrer ein erhöhtes Risiko eingegangen bin. Bei den weiteren Verhandlungstagen signalisierte sie dem gegnerischen Anwalt eine Mithaftung von 20 % meinerseits. Mit dieser Quotelung soll mal Rückfrage bei der HUK-Coburg gemacht werden. Die Versicherung bestand nun weiterhin auf die von ihnen angesetzte Quotelung von 60 % / 40 %. Nach der letzten Anhörung bzw. Aussage vom Sachverständigen, gab sie den Parteien nochmals die Möglichkeit sich über den derzeitigen Stand zu äußern. Auch eine Quotelung von 75 % / 25 % wurde in den Raum gestellt. Als ich jedoch das Urteil mir anhören musste, fiel ich aus allen Wolken und kann seitdem nicht mehr an Gerechtigkeit glauben, obwohl ich über 25 Jahre meinen Kopf, als Polizeibeamter für diese Gesetzgebung, hingehalten habe. Warum und aus welchen Gründen hinaus, hat die Vorsitzende so ein vernichtendes Urteil festgelegt ? Alle reden nur über das verdammte Geld. Geld kann mich weder glücklich, noch gesund machen. Ich würde gerne nochmals bloß mit einem Euro neu anfangen und dafür laufen können. Wieder ein Leben ohne (manchmal unerträgliche) Schmerzen. Nun soll ich zu den Behinderungen auch noch einen finanziellen Verlust bekommen ? Dies würde ich nur zulassen, wenn auch prozentual der Unfallverursacher bzw. Versicherung meine Schmerzen und Behinderung übernehmen könnten. Ich habe doch meinen körperlichen Schaden auch zu 100 %, den mir leider keiner -auch anteilig- mehr nehmen kann.

Immer wieder muss ich mir selbst die Frage stellen, warum in Deutschland es möglich ist, dass eine Versicherung einfach von einer 100 %-igen Schadensregulierung absehen kann und nur einen geringen Teil der Schuld übernimmt, obwohl ein Gericht strafrechtlich den Unfallverursacher zu 100 % Schuld verurteilt hat. Das Opfer muss sich entweder fügen oder sich wehren, also eine Zivilklage einreichen. Das geht auch nur, wenn genügend Barmittel oder eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist bzw. besteht, da eine solche Klage viel Kosten verursacht. Es ist doch in der Natur der Dinge, dass eine Versicherung -bei Aussicht auf enorm hohe Kosten- eine Schuld ablehnt um Geld zu sparen. Die Richterin hat mit dem obigen Urteil den Versicherungsgesellschaften nur Recht gegeben. Jede Versicherung wäre demnach blöd im Schadensfalle sämtliche Schäden zu regulieren und einen Versicherungsnehmer auszubezahlen.  Schon heute geht der Spruch einstimmig, dass es doch bekannt ist, dass die Versicherung zuerst mal nicht den Schaden reguliert. Wieso eigentlich ? Ich schließe doch einen Vertrag ab, damit ich im Schadensfalle entschädigt werde. Alle Versicherungsnehmer haben die Kenntnis hiervon und hoffen nicht selbst mal zu diesem Kreis zu gehören bzw. einen Schaden zu erleiden. Immer nur wegschauen ist sicherlich nicht richtig. Ich gehöre nun ungewollt zu diesem oben genannten Personenkreis und weis mich nicht mehr legal zu wehren. Jeder von den unbeteiligten Personen gibt mir den Rat, endlich doch -nach dem Unfall- zur Ruhe zu kommen. Ich soll mich dem Schicksal fügen. NEIN, dass kann ich nicht. Ich bin schuldlos in diese beschissene Lage geraten und brauche Hilfe.

Was habe ich denn noch für Chancen bei einer eventuellen Berufungsverhandlung ?